1.1. Der Name des Clubs lautet "Chevrolet Club Sachsen".
Gegründet wurde der Club im April 2005 als "Daewoo Chevrolet Club Leipzig". Die Umbenennung erfolgte am 01.07.2012.
1.2. Der Sitz des Clubs ist Leipzig.
2. Zweck und Aufgabe des Clubs
2.1. Erhaltung und Pflege unserer Chevrolets und Daewoos.
2.2. Hilfestellung und Erfahrungsaustausch der Mitglieder bei Problemen
2.3. Förderung und Pflege von Kontakten zu Händlern, Werkstätten und Chevrolet Deutschland
3. Mitgliedschaft
3.1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, auf die ein Daewoo
oder ein Chevrolet zugelassen ist.
3.1.1. Personen mit besonderem Interesse an der Marke Daewoo/Chevrolet können Club-Freunde werden.
3.2. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zahlung des Jahresbeitrages und
endet am Ende des Kalenderjahres, wenn keine weitere Zahlung erfolgt.
3.3. Mitglied kann nur werden wer zuvor innerhalb von 12 Monaten an 3 Treffen teilgenommen hat.
Vor der Aufnahme als Mitglied ist der Mitgliedsantrag schriftlich an den Vorstand zu richten.
Das Formular hierzu ist auf unserer Homepage zu finden.
3.4. Jedes Mitglied/Club-Freund hat das Recht, seine Mitgliedschaft für maximal 12 Monate ohne Angaben von Gründen
ruhen zu lassen. In dieser Zeit ist die Clubkarte an den Vorstand zurück zu geben und die Nutzung des Forums auf
Teilbereiche beschränkt. Das Mitglied/Club-Freund wird für den entsprechenden Zeitraum auch von der Zahlung der
Mitgliedsbeiträge befreit. Nach Ablauf der Frist muss durch das Mitglied/Club-Freund eine Entscheidung über Verbleib
für mindestens 1 Jahr oder Beendigung der Mitgliedschaft getroffen werden.
Innerhalb von 3 Jahren darf ein Mitglied/Club-Freund seine Mitgliedschaft für max. 12 Monate ruhen lassen.
3.5. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds oder mit dem Wechsel zu einer
anderen Automarke.
3.6. Ein Ausschluss eines Mitgliedes kann bei schädigendem Verhalten gegenüber dem Club,
seinen Mitgliedern oder Chevrolet erfolgen.
3.7. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist die Clubkarte umgehend an den Vorstand zurückzugeben.
4. Rechte und Pflichten der Mitglieder und Club-Freunde (im folgenden nur "Mitglieder" genannt)
4.1. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht.
4.2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Clubs nach bestem Können und
Wissen durch eigene Tätigkeiten zu unterstützen und zu fördern.
4.3. Jedes Mitglied verpflichtet sich, an wenigstens 4 Clubtreffen im Kalenderjahr
teilzunehmen. Dazu zählen auch große, überregionale Treffen.
4.3.1. Mitglieder, die mehr als 100 km von Leipzig entfernt wohnen,
brauchen nur an 2 Treffen im Jahr teilnehmen.
4.4. Vorstand kann nur ein Mitglied werden, welches mind. ein Jahr Mitgliedschaft und Teilnahme an 6 Treffen vorweisen kann.
4.4.1. Clubfreunde können nicht zum Vorsitzenden des Clubs gewählt werden.
5. Mitgliedsbeitrag
5.1. Das Mitglied hat einen festgelegten Mitgliedsbeitrag zu leisten. Die Höhe des Beitrages
beträgt € 2,- pro Monat. Der Beitrag ist im voraus am Jahresanfang bzw. bei Eintritt für das
Kalenderjahr zu entrichten und kann durch Abstimmung bei einem Clubtreffen geändert werden.
5.1.1. Mitglieder zu § 3.1.1 zahlen den halben Betrag.
5.2. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht zurückerstattet.
5.3. Über alle Einnahmen und Ausgaben ist durch den Kassenwart ein Kassenbuch zu führen.
5.4. Bei einer eventuellen Clubauflösung, wird der Kassenbestand einer
gemeinnützigen Organisation zugeführt.
6. Organisation des Clubs
6.1. Es werden monatlich Clubtreffen veranstaltet, deren Termine im internen Forum festgelegt werden.
6.2. Zum Anfang des Jahres wird der Vorstand gewählt.
Als Vorstand des Clubs zählen der Vorsitzende, sein Stellvertreter sowie der Kassenwart.
Die Wahlen werden durch die anwesenden Mitglieder mehrheitlich entschieden.
6.3. Geschäfte im Namen des Clubs dürfen nur vom Vorstand und vom Vorstand
dazu ermächtigte Mitglieder tätigen.
7. Inkrafttreten
7.1. Die Clubsatzung wurde beim Clubtreffen am 27.05.2012 überarbeitet und beschlossen und ist ab 01.07.2012 gültig.